Energiesparberatung vor Ort 
Kostenzuschüsse für die Energiesparberatung vor Ort 
Beratungskosten 
Anträge 
Energiesparberatung
nach Bafa
Bei fast allen Neubaumaßnahmen und vielen Umbaumaßnahmen
ist die Erstellung eines Energiebedarfsausweises zwingend erforderlich.
Hierzu sind bereits im Vorfeld, in der Planungsphase, differenzierte
Analysen der Anlagen und Gebäudetechnik vorzunehmen. Dies gilt
umsomehr, wenn Sie Förderungsmaßnahmen und zinsverbilligte
Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Die Beratung zur sparsamen Energieverwendung
in Wohngebäuden sowie zu kosteneffizienten Modernisierungsmaßnahmen
ist somit ausserordentlich wichtig für alle Immoblienbesitzer
und Bauherren, und wird, betrachtet man die ständig steigenden
Energiekosten, von immer größerer Bedeutung werden.
Energiesparberatung
Unsere Energiesparberatung gliedert sich in in mehrere
Phasen (Ablaufschema).
Ermittlung des Ist-Zustandes
Wir ermitteln die energietechnischen "Ist"
Kenndaten Ihres Gebäudes. Dabei werden sowohl die haustechnischen
Anlagen,
inbesondere die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung genau
analysiert, als auch die bautechnischen Einflußgrößen
berücksichtigt.
Der wesentliche Zweck der Analyse ist dabei, möglichst alle
energetischen Schwachstellen an der Haustechnik UND
der
Gebäudehülle aufzudecken.
Beratungsbericht
Nach Phase 1 erfolgt die Auswertung aller Daten in
unserem Unternehmen. Die Daten werden dabei schrittweise analysiert
und in einem Bericht zusammengefasst.
Der Bericht enthält dabei u.a. folgende Angaben:
- Daten des Gebäudes (Grosse, Baujahr, Lage, etc.)
- Zustandsbewertung aus energetischer Sicht inkl. Hervorhebung von
möglichen Schwachstellen
- Vorschläge zur Energieeinsparung
- Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
- Modernisierungsvorschläge
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für vorgeschlagene Modernisierungsmaßnahmen
- Gegenüberstellung der Energiebedarfszahlen für den Ist-Zustand und den verbesserten Zustand nach Durchführung
der Modernisierung
- Zusammenfassung der Ergebnisse
Unser Beratungsbericht ist in jedem Fall anbieterunabhängig!
Alle von uns vorgeschlagene Maßnahmen entsprechen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik!
Den Beratungsbericht senden wir Ihnen nach Abschluss
unserer Tätigkeit vorab zur Durchsicht zu.
Beratungsgespräch
Beim persönlichen Beratungsgespräch in unseren
Räumlichkeiten wird der Beratungsbericht mit Ihnen im Detail
besprochen. Dabei werden die im Beratungsbericht aufgezeigten Maßnahmenvorschläge
zur Energie- und Heizkosteneinsparung
eingehend erläutert.
Wir beraten Sie dabei auch zu diversen Möglichkeiten der Umsetzung
der vorgenannten Maßnahmen sowie zu den vielfältigen
Förderungsmöglichkeiten.
Selbstverständlich beantworten wir hier Ihre Fragen und informieren
Sie über evtl. mögliche Erweiterungen des Maßnahmenkatalogs.
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Kostenzuschüsse
für Energiesparberatung vor Ort
Die wichtigsten Förderungs-Voraussetzungen sind,
dass das Gebäude auf das sich die Beratung bezieht, sich auf
dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland befindet, und dass die Baugenehmigung
für Gebäude in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984
bzw. in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt
wurde. Weiterhin muss das Gebäude zum überwiegenden Teil
als
Wohngebäude genutzt werden.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich haben alle Gebäude- und Wohnungseigentümer
Anspruch auf eine Förderung der Vor-Ort Beratung, vorausgesetzt,
dass sich die Beratung auf das komplette Gebäude bezieht. Es
muss in jedem Fall durch den Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft
gewährleistet werden können, dass alle zu einer ordnungsgemäßen
Beratung erforderlichen Daten, Anlagen- und Gebäudedaten, zur
Verfügung gestellt werden oder durch den Berater ermittelt
werden können.
Anspruchsberechtigt können dabei sowohl natürliche als
auch juristische Personen sein. Auch rechtlich selbstständige
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich der Wohnungswirtschaft,
oder Agrarbetriebe sind förderungsberechtigt sofern Umsatz-
oder Bilanzzahlen des Vorjahrs die vorgegebenen Grenzen nicht überschreiten.
Ausschluss von der Förderung
Alle Objekte, für welche bereits in den letzten
acht Jahren eine Förderung einer Vor-Ort-Beratung zur sparsamen
und rationellen Energieverwendung mit öffentlichen Mitteln
bewilligt wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen. Weiterhin
sind alle Unternehmen, an welchen juristische Personen des öffentlichen
Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, sind von der Förderung
ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Die ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung
durch besonders qualifizierte Ingenieure wird durch Kostenzuschüsse
gefördert. Die Höhe der möglichen Zuschüsse richtet
sich dabei nach der Anzahl Wohneinheiten der zu untersuchenden Immobilie
(siehe nachfolgende Tabelle).
Weiterhin muss sich die Beratung sowohl auf den baulichen Wärmeschutz,
als auch auf die Anlagentechnik unter Einbeziehung erneuerbarer Energien
beziehen.
Beratungskostenzuschuss
| Gebäudetyp |
Maximale
Höhe des Beratungskostenzuschusses |
| EFH/ZFH |
175,-
€ |
| ab
3 WE |
250,-
€ |
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Kosten
für Energiesparberatung (inkl. Energiepass DENA)
für Modernisierungsmaßnahmen und Neubauten
| Gebäudetyp |
Beratungskosten,
Standard |
Beratungskosten,
inkl. KfW MP4 |
Beratungskosten,
inkl. KfW Tilgungszuschuss |
| EFH/ZFH |
595,-
€ |
667,-
€ |
800,-
€ |
| 3
- 6 WE |
667,-
€ |
718,-
€ |
1.005,-
€ |
| 7
- 15 WE |
975,-
€ |
1.128,-
€ |
1.282,-
€ |
| 16
- 30 WE |
1.385,-
€ |
1.488,-
€ |
1.693,-
€ |
| 31
- 60 WE |
1.539,-
€ |
1.641,-
€ |
1.898,-
€ |
| ab
61 WE |
2.052,-
€ |
2.154,-
€ |
2.513,-
€ |
Die Kosten verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer.
Die Kosten gelten für Standardwohngebäude ohne besondere
Anforderungen und setzen die direkte Verfügbarkeit aller
relevanten Daten, wie Planunterlagen, Bauteilinformationen und
Anlagendaten voraus.
Aufmasse, Vor-Ort Termine, Bauteilerfassung sowie
Fahrtkosten sind sep. nach Zeitaufwand (60,- € inkl. MwSt.
je Stunde) zu vergüten.
Berechnungsbeispiel:
Gebäude, 14 WE:
Kosten für Energieberatung inkl. Tilgungszuschuss,
gem. Kostentabelle 1.282,- € inkl. Mehrwertsteuer.
Förderungsbetrag : 250,- € inkl. Mehrwertsteuer.
Eigenanteil: 1.032,- €
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Formalitäten
und Antragswesen
Die Formalitäten übernehmen selbstverständlich
wir für Sie. Wir stellen die Anträge für die Zuschüsse
der
Vor-Ort-Beratung und sorgen für die reibungslose Abwicklung.
Der Antrag ist vor Beginn der Beratung
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen.
Bei Inanspruchnahme von KfW-Fördermitteln
dürfen alle
hiermit geförderten Arbeiten erst nach Einreichung des
Förderantrags durch Ihre Hausbank bei
der KfW begonnen werden. Wenn ein Tilgungszuschusses beantragt wurde,
dürfen alle hiermit geförderten
Arbeiten erst nach Zusage des Zuschusses ausgeführt und abgerechnet werden.
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