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Energiesparberatung vor Ort Planung

Kostenzuschüsse für die Energiesparberatung vor Ort Bauleitung

Beratungskosten Bauleitung

Anträge Dienstleistungen











 

 

 

 

 










Energiesparberatung nach Bafa

Bei fast allen Neubaumaßnahmen und vielen Umbaumaßnahmen ist die Erstellung eines Energiebedarfsausweises zwingend erforderlich. Hierzu sind bereits im Vorfeld, in der Planungsphase, differenzierte Analysen der Anlagen und Gebäudetechnik vorzunehmen. Dies gilt umsomehr, wenn Sie Förderungsmaßnahmen und zinsverbilligte Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Die Beratung zur sparsamen Energieverwendung in Wohngebäuden sowie zu kosteneffizienten Modernisierungsmaßnahmen ist somit ausserordentlich wichtig für alle Immoblienbesitzer und Bauherren, und wird, betrachtet man die ständig steigenden Energiekosten, von immer größerer Bedeutung werden.


Energiesparberatung

Unsere Energiesparberatung gliedert sich in in mehrere Phasen (Ablaufschema).

Ermittlung des Ist-Zustandes

Wir ermitteln die energietechnischen "Ist" Kenndaten Ihres Gebäudes. Dabei werden sowohl die haustechnischen Anlagen,
inbesondere die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung genau analysiert, als auch die bautechnischen Einflußgrößen
berücksichtigt.

Der wesentliche Zweck der Analyse ist dabei, möglichst alle energetischen Schwachstellen an der Haustechnik UND der
Gebäudehülle aufzudecken.


Beratungsbericht

Nach Phase 1 erfolgt die Auswertung aller Daten in unserem Unternehmen. Die Daten werden dabei schrittweise analysiert und in einem Bericht zusammengefasst.

Der Bericht enthält dabei u.a. folgende Angaben:

- Daten des Gebäudes (Grosse, Baujahr, Lage, etc.)
- Zustandsbewertung aus energetischer Sicht inkl. Hervorhebung von möglichen Schwachstellen
- Vorschläge zur Energieeinsparung
- Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
- Modernisierungsvorschläge
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für vorgeschlagene Modernisierungsmaßnahmen
- Gegenüberstellung der Energiebedarfszahlen für den Ist-Zustand und den verbesserten Zustand nach Durchführung der Modernisierung
- Zusammenfassung der Ergebnisse

Unser Beratungsbericht ist in jedem Fall anbieterunabhängig!
Alle von uns vorgeschlagene Maßnahmen entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik!

Den Beratungsbericht senden wir Ihnen nach Abschluss unserer Tätigkeit vorab zur Durchsicht zu.


Beratungsgespräch

Beim persönlichen Beratungsgespräch in unseren Räumlichkeiten wird der Beratungsbericht mit Ihnen im Detail
besprochen. Dabei werden die im Beratungsbericht aufgezeigten Maßnahmenvorschläge zur Energie- und Heizkosteneinsparung
eingehend erläutert.

Wir beraten Sie dabei auch zu diversen Möglichkeiten der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen sowie zu den vielfältigen Förderungsmöglichkeiten.

Selbstverständlich beantworten wir hier Ihre Fragen und informieren Sie über evtl. mögliche Erweiterungen des Maßnahmenkatalogs.

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Kostenzuschüsse für Energiesparberatung vor Ort

Die wichtigsten Förderungs-Voraussetzungen sind, dass das Gebäude auf das sich die Beratung bezieht, sich auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland befindet, und dass die Baugenehmigung für Gebäude in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984
bzw. in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. Weiterhin muss das Gebäude zum überwiegenden Teil als
Wohngebäude genutzt werden.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich haben alle Gebäude- und Wohnungseigentümer Anspruch auf eine Förderung der Vor-Ort Beratung, vorausgesetzt, dass sich die Beratung auf das komplette Gebäude bezieht. Es muss in jedem Fall durch den Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft gewährleistet werden können, dass alle zu einer ordnungsgemäßen Beratung erforderlichen Daten, Anlagen- und Gebäudedaten, zur Verfügung gestellt werden oder durch den Berater ermittelt werden können.

Anspruchsberechtigt können dabei sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Auch rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich der Wohnungswirtschaft, oder Agrarbetriebe sind förderungsberechtigt sofern Umsatz- oder Bilanzzahlen des Vorjahrs die vorgegebenen Grenzen nicht überschreiten.

Ausschluss von der Förderung

Alle Objekte, für welche bereits in den letzten acht Jahren eine Förderung einer Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung mit öffentlichen Mitteln bewilligt wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen. Weiterhin sind alle Unternehmen, an welchen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Die ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung durch besonders qualifizierte Ingenieure wird durch Kostenzuschüsse gefördert. Die Höhe der möglichen Zuschüsse richtet sich dabei nach der Anzahl Wohneinheiten der zu untersuchenden Immobilie (siehe nachfolgende Tabelle).

Weiterhin muss sich die Beratung sowohl auf den baulichen Wärmeschutz, als auch auf die Anlagentechnik unter Einbeziehung erneuerbarer Energien beziehen.


Beratungskostenzuschuss

Gebäudetyp Maximale Höhe des Beratungskostenzuschusses
EFH/ZFH 175,- €
ab 3 WE 250,- €

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Kosten für Energiesparberatung (inkl. Energiepass DENA)
für Modernisierungsmaßnahmen und Neubauten


Gebäudetyp Beratungskosten,
Standard
Beratungskosten,
inkl. KfW MP4
Beratungskosten,
inkl. KfW Tilgungszuschuss
EFH/ZFH 595,- € 667,- € 800,- €
3 - 6 WE 667,- € 718,- € 1.005,- €
7 - 15 WE 975,- € 1.128,- € 1.282,- €
16 - 30 WE 1.385,- € 1.488,- € 1.693,- €
31 - 60 WE 1.539,- € 1.641,- € 1.898,- €
ab 61 WE 2.052,- € 2.154,- € 2.513,- €

Die Kosten verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer. Die Kosten gelten für Standardwohngebäude ohne besondere Anforderungen und setzen die direkte Verfügbarkeit aller relevanten Daten, wie Planunterlagen, Bauteilinformationen und Anlagendaten voraus.

Aufmasse, Vor-Ort Termine, Bauteilerfassung sowie Fahrtkosten sind sep. nach Zeitaufwand (60,- € inkl. MwSt. je Stunde) zu vergüten.


Berechnungsbeispiel:

Gebäude, 14 WE:

Kosten für Energieberatung inkl. Tilgungszuschuss, gem. Kostentabelle 1.282,- € inkl. Mehrwertsteuer.
Förderungsbetrag : 250,- € inkl. Mehrwertsteuer.
Eigenanteil: 1.032,- €




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Formalitäten und Antragswesen

Die Formalitäten übernehmen selbstverständlich wir für Sie. Wir stellen die Anträge für die Zuschüsse der
Vor-Ort-Beratung und sorgen für die reibungslose Abwicklung. Der Antrag ist vor Beginn der Beratung
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen.

Bei Inanspruchnahme von KfW-Fördermitteln dürfen alle hiermit geförderten Arbeiten erst nach Einreichung des
Förderantrags durch Ihre Hausbank bei der KfW begonnen werden. Wenn ein Tilgungszuschusses beantragt wurde,
dürfen alle hiermit geförderten Arbeiten erst nach Zusage des Zuschusses ausgeführt und abgerechnet werden.



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